Weitere Entscheidung unten: OLG München, 21.03.1972

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72   

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BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72 (https://dejure.org/1972,1011)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1972 - 3 StR 210/72 (https://dejure.org/1972,1011)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1972 - 3 StR 210/72 (https://dejure.org/1972,1011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung eines begangenen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe - Anforderungen für die Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung - Anordnung von Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 44
  • NJW 1973, 154
  • MDR 1973, 60
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Im vorliegenden Fall spricht zusätzlich gegen die Heranziehung der in dem Verfahren der Jugendkammer dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil der Frauen Käthe R., Karin Gr. sowie Maria E., daß für die Beurteilung und die Aburteilung dieser Taten allein die Jugendgerichte und nicht die allgemeinen Spruchkörper zuständig sind (§§ 40, 41, 108 JGG; BGHSt 10, 100; vgl. auch BGHSt 8, 349).

    Sie würde auch dem Umstand, daß bei gleichzeitiger Aburteilung von Straftaten, die ein Angeklagter teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangen hat, die Jugendgerichte zuständig sind (BGHSt 8, 349), in keiner Weise Rechnung tragen.

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Neufassung die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung verschärfen wollen (vgl. BGHSt 24, 160, 162 [BGH 25.05.1971 - 1 StR 40/71]; 243, 245; 345, 347; Horstkotte JZ 1970, 152, 155).
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Im vorliegenden Fall spricht zusätzlich gegen die Heranziehung der in dem Verfahren der Jugendkammer dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil der Frauen Käthe R., Karin Gr. sowie Maria E., daß für die Beurteilung und die Aburteilung dieser Taten allein die Jugendgerichte und nicht die allgemeinen Spruchkörper zuständig sind (§§ 40, 41, 108 JGG; BGHSt 10, 100; vgl. auch BGHSt 8, 349).
  • RG, 13.11.1941 - 2 D 400/41

    Eine Straftat, die erst in der Hauptverhandlung neu festgestellt wird, darf der

    Auszug aus BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
    Sie verlangte lediglich eine einwandfreie Schuldfeststellung auf Grund ausreichender Beweiserhebung, ohne auf die Problematik einer Minderung der Rechtsschutzgarantien für den Angeklagten überhaupt einzugehen (vgl. RGSt 75, 381, 382).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Die zu § 42 e Abs. 2 StGB aF ergangene Entscheidung BGHSt 25, 44 [BGH 08.11.1972 - 3 StR 210/72] betraf einen Sonderfall der Feststellung der formellen Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung; die Entscheidung befaßt sich nicht mit Art. 6 Abs. 2 MRK und ist einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.
  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 588/19

    Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfahlen: BGH bestätigt Urteil

    Zwar hat die Strafkammer - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - bei der Annahme der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB nicht gegen § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB verstoßen, denn sie hat sich bei der Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nicht auf die von ihr zwar festgestellte, aber von der zugelassenen Anklage nicht umfasste und deshalb im hiesigen Verfahren und auch anderweit bislang nicht ausgeurteilte Tat in Ha. vom 31. Mai 2017 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.; Ziegler in: BeckOK StGB, 46. Edition Stand 1. Mai 2020, § 66 Rn. 20; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 458/01, BeckRS 2002, 870 Rn. 8), sondern letztlich zu Recht nur auf die von ihr in ausreichender Zahl ausgeurteilten Taten gestützt.
  • BGH, 17.09.2020 - 1 StR 229/20

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Anordnung wegen

    Es reicht nicht aus, dass für die Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB noch nicht rechtskräftig geahndete Taten aus einem anderen Verfahren herangezogen werden (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 8. November 1972 - 3 StR 210/72, BGHSt 25, 44, 45 ff.).
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 513/01

    Anordnung von Sicherungsverwahrung auch auf Grund von Taten, die als Jugendlicher

    Damit wird nicht ausgeschlossen, daß Jugendgerichte auch gegen Erwachsene wegen Straftaten, die sowohl im Jugendlichen oder Heranwachsendenalter als auch im Erwachsenenalter begangen wurden, auf Sicherungsverwahrung erkennen dürfen (BGHSt 25, 44, 51).
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 532/99

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilungen; Gefährlichkeitsprognose

    b) Unabhängig davon erfüllt schon das angefochtene Urteil die formalen Voraussetzungen sowohl von § 66 Abs. 2 als auch von § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB (vgl. BGHSt 25, 44).
  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 152/87

    Aufhebung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Vorverurteilung zur

    Daß sie nicht alle drei gemeinsam Gegenstand des vorliegenden Verfahrens waren, ist ohne Belang (vgl. BGHSt 25, 44, 45 [BGH 08.11.1972 - 3 StR 210/72]; Dreher/Tröndle a.a.O. RdNrn. 8-10).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.03.1972 - 10 W 675/72   

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OLG München, 21.03.1972 - 10 W 675/72 (https://dejure.org/1972,1677)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.1972 - 10 W 675/72 (https://dejure.org/1972,1677)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 1972 - 10 W 675/72 (https://dejure.org/1972,1677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 154
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 17.03.1998 - 2 W 17/98

    Anspruch auf Entgegennahme provisionspflichtiger Vermittlungsleistungen für

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  • OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89

    Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich;

    Wenn dennoch allgemein vertreten wird, daß im Rahmen des § 91 a ZPO auch der Inhalt eines zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs zu berücksichtigen sei bzw. berücksichtigt werden könne (Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, Seite 236; Baumbach/Hartmann, ZPO , 46. Aufl., § 98 , Anm. 2 A; Thomas/Putzo, a.a.O., Anm. 10 c; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Anm. Rdz. 30, 31), so ist dies deshalb berechtigt, weil in Anbetracht des zumeist nur unvollkommen geklärten Prozeßstoffes bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO in vielen Fällen Art und Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich ein schlüssiges Indiz sein kann dafür, ob und in welchem Umfange die Klageforderung sich voraussichtlich als begründet herausgestellt hätte (in diesem Sinne z.B. OLG München, NJW 73, 154 m. insofern zustimmender Anmerkung Schumacher NJW 73, 716; OLG Stuttgart, VersR 73, 627).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01

    Kostenentscheidung bei Unterhaltsvergleich - Orientierung am Vergleichsinhalt im

    Der Senat hält es jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem um die Höhe einer Forderung gestritten und eine vergleichsweise Einigung auf einen Teilbetrag erzielt wurde, für angebracht, für die Kostenentscheidung - entsprechend dem Vorgehen des Amtsgerichts - maßgeblich auf den Vergleichsinhalt und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den gestellten Anträgen abzustellen (so etwa auch OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 509; vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 98 Rdnr. 4; Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, § 98 Rdnr. 7 b).
  • AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 166/05

    Zulässigkeit von Rechtsschutzversicherungsklauseln zum Ausschluss des Schutzes

    Umstritten ist dabei, ob der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens bei der Kostenentscheidung mit zu berücksichtigen ist (vgl. etwa OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 [102]; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; Schumacher, NJW 1973, 716; Zöller-Herget, a.a.O.).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2013 - 15 S 8/12

    Kostentragung bei Klageabweisung wegen einer hilfsweise erklärten Aufrechnung

    Dies ist z. B. in den Fällen berechtigt, in denen in Anbetracht des zumeist nur unvollkommen geklärten Prozessstoffes bei der Entscheidung nach § 91a ZPO oftmals Art und Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich ein schlüssiges Indiz sein kann dafür, ob und in welchem Umfange die Klageforderung sich voraussichtlich als begründet herausgestellt hätte (in diesem Sinne z. B. OLG München, NJW 73, 154; OLG Stuttgart, VersR 73, 627).
  • BayObLG, 07.01.1980 - BReg. 2 Z 9/79

    Abberufung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage; Kostenentscheidung nach

    Auf den wechselseitigen Umfang des Nachgebens kann es dabei nicht ankommen (OLG Hamburg MDR 1973, 1030 [OLG Hamburg 02.07.1973 - 10 W 22/73] ; a.A. OLG München NJW 1973, 154 und früher OLG Hamburg MDR 1965, 668 [OLG Hamburg 21.04.1965 - 5 W 13/65] ).
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